Zum Hauptinhalt springen

Örtliche Zuständigkeit:

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig in deren Amtsbereich die Gegenpartei wohnt.


Schlichtung im Zivilrecht        

           1. Streitigkeiten zwischen Nachbarn

           2. Vermögensrechtliche Angelegenheiten


Wir schlichten Strafrechtliche Privatdelikte bei den ein Sühnevesuch vor der Schietsstelle zwingend vorgeschrieben ist, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann.

Strafrechtliche Privatdelikte

           1. Beleidigung

           2. Körperverletzung

           3. Sachbeschädiging

           4. Bedrohung

           5. Hausfriedensbruch

           6. Verletzung des Briefgeheimnisses

 

Gebühren für das Schlichtungsverfahrens